04. Juli 2019
Veranstaltern von Festen werden immer mehr Auflagen und Vorschriften aufgebürdet! Dadurch steigt der Aufwand eine Veranstaltung abzuhalten massiv an! Weiters muss dann in den meisten Fällen auch noch zusätzlich zu den ohnehin anfallenden Abgaben auch noch zusätzlich die Vergnügungssteuer, im schlimmsten Fall müssen sogar 25% entrichtet werden! Gerade in einer Tourismusregion wie Villach, mit zurzeit noch sehr vielen Veranstaltungen von Vereinen, die dabei aber immer mehr in finanzielle und organisatorische Bedrängnis geraten, ist die Einhebung dieser Vergnügungssteuer einfach nicht zielführend.
Die unterzeichnenden Gemeinderäte stelle daher folgenden Dringlichkeitsantrag:
Der Gemeinderat möge beraten und beschließen:
Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Villach vom 3.3.2017, Zahl: 3/A-VST/1/2016, betreffend die Ausschreibung von Vergnügungssteuern soll abgeschafft werden.