Einfache Sperrlinien (nicht unterbrochene Längsmarkierungen) kommen im Villacher Stadtgebiet häufig vor Kreuzungen zur Anwendung. Ebenfalls gibt es vor Kreuzungen Sperrlinien, welche für Linksabbieger unterbrochen werden.
Es kommt häufig der Wunsch von Villacher Unternehmerinnen und Unternehmer, ihre Betriebe von beiden Fahrbahnseiten zugänglich zu machen, wo es die durch Sperrlinien nicht möglich ist.
ANTRAG: Der Gemeinderat möge beraten und beschließen:
Der zuständige Referent wird beauftragt, die betroffenen Kreuzungsbereiche im Villacher Stadtgebiet überprüfen zu lassen, um ein Linksabbiegen wie oben beschrieben und abgebildet ist, zu ermöglichen. Oberste Prämisse ist natürlich die Verkehrssicherheit.