In Villach sind Parkflächen für Fahrräder oft mit Anlehnbügeln, Vorderradhaltern oder ähnlichen Einrichtungen relativ gut ausgestattet. Hingegen sind Motorradparkplätze, welche durch Beschilderung oder Bodenmarkierungen erkennbar sind, im Innenstadtgebiet eher selten vorhanden.
Trotzdem sind einspurige Kraftfahrzeuge oftmalig an Gehsteigen wiederrechtlich abgestellt, oder großzügig auf Autoabstellflächen zu finden, da einfach der Bedarf sehr hoch ist (siehe Beispielbilder).
Laut StVO § 23 Ist das Abstellen von einspurigen Fahrzeugen auf Gehsteigen nur dann erlaubt, wenn Bodenmarkierungen vorhanden sind.
Es gibt Berechnungen, dass zB ein Motorroller für kurze bis mittlere Wegstrecken gegenüber dem PKW finanziell günstiger ist. Bei den hohen Spritpreisen ist dies ein Argument, auf das Auto fallweise zu verzichten. Auch die E-Roller erleben aus klimapolitischer Sicht einen Boom was ebenfalls für einen Ausbau spricht.
Ein weiterer Vorteil ist, dass PKW Parkflächen nicht durch „großzügig abgestellte“ Motorräder verstellt werden. Dadurch ergibt sich auch eine bessere Ausnutzung der Autoabstellflächen.
In Villach könnte sich als Parkflächen für Fahrräder und einspurige KFZ’ s z.B. ein Abschnitt des Gehwegs in der der Moritschstraße eignen (im Bild blau angedeutet). Eine Fahrradabstellfläche wäre ja bereits vorhanden.
ANTRAG: Der Gemeinderat möge beraten und beschließen:
Der zuständige Referent wird beauftragt, geeignete Plätze in der Villacher Innenstadt zu finden welche für den Ausbau von Parkplätzen für einspurige Kfz’ s möglich wären. Diese sollten dann durch Beschilderung und/oder Bodenmarkierungen erkennbar gemacht werden. Die zuständigen Behörden und Interessensvertretungen (Verkehrsplanung, Polizei, ÖAMTC, ARBÖ, …) sowie betroffene Anrainer sollten in die Beratungen eingebunden werden.