———- Update 18. März 2020 ———-
Bundesregierung bereitet Hilfspaket von bis zu 38 Milliarden Euro vor!
Die Bundesregierung trifft alle Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen. Viele Unternehmen sind davon betroffen & viele Menschen in Österreich sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Die Bundesregierung hat daher ein Hilfspaket von bis zu 38 Milliarden Euro beschlossen, um massenhafte Arbeitslosigkeit in unserem Land & die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen zu verhindern:
- Zusätzlich zum Soforthilfepaket von 4 Milliarden Euro, das auf den Weg gebracht wurde, um Kurzarbeit sicherzustellen und vor allem kleinere & mittlere Betriebe zu unterstützen, soll es weitere 9 Milliarden Euro an Garantien und Haftungen zur Kreditsicherung geben.
- 15 Milliarden Euro sollen in die Notfallhilfe investiert werden, um Branchen zu unterstützen, die besonders hart von der Corona-Krise getroffen werden.
- Zusätzlich soll es 10 Milliarden Euro an Steuerstundungen geben, da dies gerade jetzt in Zeiten von Umsatzeinbußen notwendig ist.
Ziel ist es, alles zu tun, damit unsere heimischen Betriebe – insbesondere Familienunternehmen und kleinere & mittlere Betriebe – gut durch die Krise kommen, damit möglichst viele Menschen ihren Arbeitsplatz behalten.
———- Update 18. März 2020 ———-
FAQ Kurzarbeit: Dieser kurze Leitfaden deckt die Unternehmer – relevante Fragen ab, rund um
- Beantragungsmöglichkeiten, welche Schritte sind zu setzen
- Information zu Sonderzahlungen sowie Abrechnung und Auszahlung
- Förderdauer
- Kurzarbeit und Urlaubskontingente
- ….
Zum Leitfaden FAQ Corona-Kurzarbeit
ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse: Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können.
- Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
Zum Dokument_ÖGK_Dienstgeber_Erleicherungen
———- Update 17. März 2020 ———-
Um heimische Betriebe, die aufgrund des Corona Virus mit Umsatzeinbußen zu kämpfen haben, unter die Arme zu greifen, gibt es von Seiten des BMF und der SVS (vormals SVA) entsprechende Unterstützungsleistungen:
- FINANZMINISTERIUM
Das BMF stellt seit gestern ein Formular zur Verfügung, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal beantragt werden können. Der Antrag kann entweder über FinanzOnline hochgeladen oder an corona@bmf.gv.at gemailt werden. Dies stellt eine rasche und unbürokratische Form der Hilfe für die Unternehmerinnen und Unternehmer dar!
Die steuerlichen Erleichterungen umfassen Folgendes:
- Herabsetzung der Vorauszahlungen
Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, können sie die Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null herabsetzen lassen. - Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
Ergibt sich aus einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid eine Nachforderung, so werden für solche Nachforderungen Anspruchszinsen festgesetzt. Diese können für betroffene Unternehmen entfallen. - Zahlungserleichterungen
Das Datum der Zahlung einer Abgabe kann hinausgeschoben (Stundung) oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. - Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen
Für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld ist normalerweise ein Säumniszuschlag zu zahlen. Diesen können betroffene Unternehmen herabsetzen lassen oder den Entfall der Zinsen beantragen.
- SVS – SOZIALVERSICHERUNG DER SELBSTÄNDIGEN
Alle SVS-Versicherten, die durch den Corona-Virus mit finanziellen Einbußen rechnen oder durch Erkrankung bzw. Quarantäne betroffen sind, erhalten von der SVS folgende Unterstützungen:
- Stundung der Beiträge
- Ratenzahlung der Beiträge
- Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
- Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden.
Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.
———- Update 12.März 2020 ———-
Haftungsrahmen für Tourismusbetriebe und Überbrückungsfinanzierungen für EPU/KMU
Im raschen Einvernehmen zwischen der Bundesregierung und der Wirtschaftskammer Österreich wurden innerhalb von zwei Tagen wichtige Maßnahmenpakete für die heimischen Betriebe geschnürt.
1.Sofortmaßnahmen zur Unterstützung des Tourismusbetriebe
Antragsstellungen für betroffene Tourismusbetriebe sind ab sofort unter www.oeht.at möglich.
Die Sicherstellung der Liquidität der Betriebe hat jetzt oberste Priorität. Die rasche und praxisnahe Umsetzung des Haftungspaketes ist ein Gebot der Stunde und wird zur Stabilisierung der heimischen Tourismusbranche beitragen. Die Bundesregierung stellt nach dem Beschluss im Ministerrat als Soforthilfe Überbrückungsfinanzierungen mit einem Haftungsrahmen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro für den heimischen Tourismus bereit. Die Abwicklung des Maßnahmenpakets startet somit ab 11.3.2020.
Auch Mischbetriebe profitieren von den Sofortmaßnahmen
Vom Maßnahmenpaket profitieren auch Mischbetriebe, d.h. Busunternehmen, die auch ein Reisebüro angeschlossen haben (400 von 1.000 Busunternehmen haben auch ein Reisebüro) sowie Reisebüros, die kein Incoming-Geschäft haben, d.h. nur Gäste aus dem Inland aufweisen.
- Diese Haftungsübernahme sichert die notwendige Liquidität zur Aufrechterhaltung des operativen Betriebes.
- Dadurch wird sichergestellt, dass trotz Stornierungen und Buchungsrückgängen Betriebe ihren laufenden Verpflichtungen (Löhne, Sozialversicherung, Warenbeschaffung etc.) nachkommen können.
- Für diese Überbrückungsfinanzierungen wird ein Haftungsrahmen bis zu einer Höhe von 100 Mio. Euro bereitgestellt.
Kostenübernahme für diese Haftung durch das Tourismusministerium
- Für diese Haftungsbereitstellung durch die ÖHT fallen im Normalfall Kosten an.
- Diese Kosten wird das Tourismusministerium in diesem besonderen Fall vollständig übernehmen.
- Die Betriebe ersparen sich die einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% und die Haftungsprovision von 0,8% fällig.
2.Überbrückungsfinanzierungen für EPU/KMU (außer Tourismus)
Antragsstellungen für betroffene EPU/KMU (außer Tourismus) sind ab sofort unter aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen möglich.
Am 4. März hat die Bundesregierung nach einem Gespräch mit den Sozialpartnern Unterstützungen für Liquiditätsengpässe, die durch Umsatzausfälle als Folge des Corona-Virus entstehen, angekündigt. Konkret werden Garantien für Überbrückungsfinanzierungen im Ausmaß von 10 Mio. Euro durch das aws angeboten.
- Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/innen, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) aller Branchen.
- Mit der Garantie werden 80 % eines Überbrückungskredites besichert.
- Die Laufzeit der Überbrückungsfinanzierung beträgt 5 Jahre.
- Die Einreichung erfolgt über die finanzierende Hausbank, die Förderstelle, die Austria Wirtschaftsservice (aws), entscheidet über die Vergabe der Haftung.
> Coronavirus: Wirtschaftskammer als Anlaufstelle für Unternehmen