© Kleine Zeitung, 08. Oktober 2019
Bundesministerium erteilte Konzession für Spielcasino in der Italiener Straße. Bürgermeister will das Gespräch suchen.
Eine neue Betriebsansiedlung in der Villacher Innenstadt sorgt für Widerstand aus der Bevölkerung und rechtliche Machtlosigkeit in der Stadtpolitik. Im ehemaligen Libro-Haus in der Italiener Straße, die täglich hunderte Schüler passieren, ist ein 400 Quadratmeter großes Videolotterie-Spielcasino mit 50 Automaten geplant. Betrieben werden soll es von der Casinos- Austria-Tochter „Win Win“. Die notwendige Konzession dafür wurde vom Bundesministerium bereits erteilt. „Seitens des BMF erfolgte eine Standortbewilligung, da alle Vorgaben des Glücksspielgesetzes (§12a, Abs 2) erfüllt wurden“, bestätigte Johannes Pasquali, Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen. Ein Blick auf den Paragrafen zeigt, dass die Konzession nicht an Schutzzonen oder nahe liegende Einrichtungen wie Schulen oder Bushaltestellen gekoppelt ist.
Die Stadtpolitik zeigt sich vom Beschluss überrumpelt, hat aber keine rechtliche Handhabe. Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) will jetzt gemeinsam mit ÖVP-Stadtrat und Gewerbereferent Christian Pober das Gespräch mit dem Hauseigentümer, Andreas Adami, suchen. „Wir haben Herrn Adami bisher als besonnenen Unternehmer miterlebt, wir hoffen auf seine Einsicht“, sagt Albel. Auf Einsicht alleine dürfte es aber nicht mehr ankommen. Adami ist an die „Win Win“ auch durch einen unterzeichneten Mietvertrag gebunden. „Vielleicht gibt es noch einen Weg zurück“, hofft Albel. Adami selbst war für die Kleine Zeitung gestern nicht erreichbar.
Das Spielcasino ist das erste dieser Art in Villach. Bisher gab es nur Salons, die dem „kleinen Glücksspiel“ und damit dem Landesgesetz unterliegen. Sie zu verhindern, wäre einfacher, denn ein Casino, das dem Landesgesetz unterliegt, muss auch örtliche Auflagen erfüllen. „Auch die Einhaltung von Schutzzonen zählt dazu“, sagt Albert Kreiner, Leiter der Abteilung 7 der Landesregierung.
In Villach gibt es 94 bewilligte Glücksspielautomaten in vier Casinos (Kärntner Straße, Ringmauergasse, Steinwenderstraße, Ossiacher Zeile). Der Berechnungsschlüssel sieht einen Automaten pro 1200 Einwohner vor. Das sind kärntenweit 470 Geräte. „Villach liegt bei der Automatendichte im Schnitt aller österreichischen Ballungszentren“, sagt Kreiner. Geht es nach Albel, ist jedes Casino um eines zu viel. „Das kleine Glücksspiel gehört aus dem Verkehr gezogen. Möglich ist das nach Auslaufen des Landesgesetzes im Jahr 2023.“
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) erfolgte eine Standortbewilligung, da alle Vorgaben des Glücksspielgesetzes erfüllt wurden.
Johannes Pasquali, Sprecher des BMF
Glücksspielgesetz $12a, Absatz 2
(2) Wird der Zugang zu elektronischen Lotterien über zentralseitig vernetzte Terminals (Video Lotterie Terminals – VLT) an ortsfesten, öffentlich zugänglichen Betriebsstätten angeboten, sind in diesen VLT-Outlets mindestens 10 und höchstens 50 Video Lotterie Terminals zu betreiben. Für die Eröffnung von VLT-Outlets an neuen Standorten ist eine Standortbewilligung des Bundesministers für Finanzen erforderlich. Im Bewilligungsantrag hat der Konzessionär die folgen- den Angebotsbeschränkungen nachzuweisen:
1. In Gemeinden mit mehr als 500.000 Einwohnern hat die Entfernung eines VLT-Outlets mit mehr als 15 Video Lotterie Terminals zu einer Spielbank zumindest 2 Kilometer Luftlinie zu betragen, ansonsten zumindest 15 Kilometer zwischen einem VLT-Outlet mit mehr als 15 Video Lotterie Terminals und einer Spielbank.
2. Liegt ein VLT-Outlet mit mehr als 15 Video Lotterie Terminals in einer Gemeinde mit mehr als 500.000 Einwohnern, die Spielbank jedoch außerhalb dieser Gemeinde, so muss deren Entfernung voneinander auf dem Gebiet dieser Gemeinde jedoch jedenfalls nicht mehr als 2 Kilometer Luftlinie betragen.
3. Im Umkreis von 300 Metern Luftlinie oder in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern von 150 Metern Luftlinie eines VLT-Outlets mit mehr als 15 Video Lotterie Terminals darf kein weiteres VLT-Outlet mit mehr als 15 Video Lotterie Terminals eröffnet werden.
4. Zwischen den anderen VLT-Outlets muss ein Mindestabstand von 100 Metern Gehweg bestehen.