06. November 2019
Im Oktober wurde bekannt, dass, entgegen anderer Ankündigungen des Hausbesitzers, im sanierten ehemaligen Libro-Gebäude in der Italienerstraße, ein Spielcasino von „Win Win“ mit 50(!) Spielautomaten einziehen soll. Grundlage ist eine Lizenz nach dem Bundesglückspielgesetz.
Diese Ankündigung hat zu einer heftigen Diskussion und breiten Ablehnung bei der Bevölkerung, insbesondere bei der Italiener-Straßen-Wirtschaft geführt.
Das neue Casino stellt jedoch nur einen Teil eines brisanten Gesamtproblems dar. Denn diese neuen 50 Spielautomaten sollen ja nun zusätzlich zu den bereits in Betrieb befindlichen rund 100 Spielautomaten in den vier, vom Land Kärnten(sogenanntes „kleines Glückspiel“ nach dem Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz – K-SGAG) genehmigten Spielcasinos in Villach installiert werden.
Die Gegner führen nachstehende Hauptgründe für ihre ablehnende Haltung an:
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Spielsucht ist ein brennendes und brisantes gesellschaftspolitisches Thema (Siehe Kleine Zeitung vom 13. Oktober 2019, Bettina Quantschnig: „Beim Blick auf ein Casino fließt das Dopamin“)
- Spielcasinos stellen keine Aufwertung einer Innenstadt und eines Geschäftszentrums dar, sondern tragen eher zur Imageverschlechterung bei.
Die Forderung nach einem endgültigen AUS für das Kleine Glückspiel in Kärnten wäre aus dieser Sicht daher ein Gebot der Stunde. Während in Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg das Kleine Glücksspiel seit Jahren nicht erlaubt ist, werden in Kärnten ca 500 Glücksspielautomaten mit Genehmigung der Landesregierung nach dem Landesglückspielgesetz betrieben.
Bemerkenswert ist nebenbei, dass die Vergnügungssteuerverordnung der Stadt Villach vom 3.3.2017 zwar im Vergnügungssteuertarif unter II lit f) für „die Aufstellung und den Betrieb von Geldspielapparaten je Apparat und begonnenem Kalendermonat einen Betrag von € 68,– vorsieht, dieser aber nicht eingehoben wird bzw. werden darf.
Es ergeht daher der Antrag: Der Gemeinderat der Stadt Villach möge beraten und beschließen:
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Der Bürgermeister der Stadt Villach wird beauftragt, beim Landeshauptmann von Kärnten zu erwirken, dass bestehende Genehmigungen für Spielautomaten und das Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz – K-SGAG(LGBl Nr 110/2012) bei nächster Gelegenheit, spätestens aber 2023 auslaufen und ab dann das sogenannte „kleine Glückspiel“ in Kärnten nicht mehr erlaubt ist.
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Der Bürgermeister im Städtebund Landesgruppe Kärnten initiativ wird und eine gemeinsame Vorgehensweise aller Kärntner Städte (z.B. negative Gesetzesbegutachtung durch Städtebund) gegen das „kleine Glücksspiel“ im Sinne des vorgenannten Punktes erwirkt.
20191106-Dringlichkeitsantrag-Schluss mit dem „kleinen Glücksspiel