Ein trauriger Fall – im wahrsten Sinn des Wortes: Nachdem der Hund eines Villachers, der in der Innenstadt lebt, verstorben war, musste die Tierbestattung kommen. Während das tote Tier in den Wagen gebracht wurde, schlug das Leben zu. Oder besser gesagt: die Parkraumüberwachung. Die Tierbestatter fanden einen Strafzettel vor, ausgestellt wegen Parkens in der Fußgängerzone.
Das mag in der Theorie gerechtfertigt sein, in der Praxis stellt sich aber die Frage: Muss das sein?